Grundgesetz

 
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Verfassung


§1
Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Nur das Gesetz, vor dem sie gleich sind, ändert sich von Fall zu Fall.

§2
Das Recht der Person auf Unverletzlichkeit ist garantiert. Wer die Person ist, deren Recht auf Unverletzlichkeit garantiert wird, bestimmt die Partei.

§3
Jeder Bürger genießt absolute Gedankenfreiheit, sofern er seine Gedanken nicht äußert.

§4
Jeder Bürger, ungeachtet seines geistigen Zustandes, hat das Recht auf unbegrenzt langen Aufenthalt in einer psychatrischen Anstalt.

§5
Jeder Bürger genießt absolute Versammlungsfreiheit, sofern die Anzahl der Versammlungsteilnehmer weniger als zwei Personen beträgt.
  
§6
Jeder Bürger genießt absolute Redefreiheit, solange ihm niemeand zuhört.

§7
Pressefreiheit ist für jede Weinpresse, Kompresse und Zypresse dieses Landes garantiert.

§8
Das Briefgeheimnis ist in unserem Land gewahrt, indem der Inhalt für die Empfänger häufig ein Geheimnis bleibt.

§9
Von einer Geheimpolizei kann in diesem Land keine Rede sein, weil ihr Vorhandensein für die Bürger längst kein Geheimnis mehr ist.

§10
Staatsfeindliche Propaganda bleibt in diesem Land straflos, sofern sie sich gegen andere Länder mit anderen Verfassungen richtet.

§11
Das Recht zur Pflicht auf Arbeit ist jedem Bürger garantiert.


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